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Belege und Steuersätze

  • Belegausgabe: Ohne bewilligte Befreiung muss jotti für jeden Verkauf einen Beleg erstellen, und ihr müsst ihn dem Gast anbieten (§ 146a Abs. 2 Satz 1 AO). Für Vereinsfeste könnt ihr beim Finanzamt eine Befreiung von der Aushändigung beantragen („Verkauf an eine Vielzahl nicht bekannter Personen”, § 146a Abs. 2 Satz 2 AO). Sie gilt nicht automatisch: Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall und setzt eine sachliche Härte voraus. Erst mit bewilligter Befreiung reicht es, den Beleg nur auf Verlangen zu drucken — erstellbar sein muss er dann weiterhin. Verlangt ein Gast einen Bon, müsst ihr ihn immer aushändigen.
  • Steuersätze: Ordnet jedem Produkt im Admin-Bereich den richtigen Steuersatz zu: 19 %, 7 %, 0 % / steuerbefreit oder „Kombi (70/30)”. Die Kombi-Option ist für Pauschalangebote aus Speise und Getränk gedacht; jotti teilt den Preis dann in 70 % ermäßigt und 30 % Regelsatz auf (siehe Steuerrecht Gastronomie). Der Steuersatz erscheint auf dem Beleg und im Datenexport. Welcher Satz für euch gilt, klärt euer Steuerberater.