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Belege und Steuersätze

  • Belegausgabe: Ohne bewilligte Befreiung gilt die Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 Satz 1 AO). jotti muss für jeden Verkauf einen Beleg erstellen, und ihr müsst ihn dem Gast anbieten. Für Vereinsfeste könnt ihr beim Finanzamt eine Befreiung von der Aushändigung beantragen. Grundlage ist der „Verkauf an eine Vielzahl nicht bekannter Personen” (§ 146a Abs. 2 Satz 2 AO). Sie gilt nicht automatisch: Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall und setzt eine sachliche Härte voraus. Erst mit bewilligter Befreiung reicht es, den Beleg nur auf Verlangen zu drucken — erstellbar sein muss er dann weiterhin. Verlangt ein Gast einen Bon, müsst ihr ihn immer aushändigen.
  • Steuersätze: Ordnet jedem Produkt im Admin-Bereich den richtigen Steuersatz zu: 19 %, 7 %, 0 % / steuerbefreit oder „Kombi (70/30)”. Die Kombi-Option ist für Pauschalangebote aus Speise und Getränk gedacht. jotti teilt den Preis dann in 70 % ermäßigt und 30 % Regelsatz auf (siehe Steuerrecht Gastronomie). Der Steuersatz erscheint auf dem Beleg und im Datenexport. Welcher Satz für euch gilt, klärt euer Steuerberater.